Allgemeines (alle Versicherten)

Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.

Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet oder das Labor rechnet direkt mit den Patient*innen ab.

Die Patientin/der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente.

Ich nehme mir viel Zeit für jede*n Einzelne*n und bitte daher um rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins. Termine, die nicht 48 Stunden  vorher abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt.

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenplan für den jeweils anstehenden Therapieschritt.

 

Privat und gesetzlich (Zusatz-)Versicherte

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Behandlungskosten für Termine beim Heilpraktiker und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.

Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel leider nicht übernommen. Patient*innen, die gesetzlich versichert sind, gelten daher als Selbstzahler. Sie können die Behandlungskosten bei entsprechendem Tarif im Nachgang bei Ihrer Kasse einreichen, weiterhin können Sie die Kosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. 

Selbstzahler*innen rechne ich nach den unten aufgeführten Stundensätzen ab.

Rechnungen für Behandlungen für Patient*innen mit privater Kranken- oder Krankenzusatzversicherung erstelle ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Hier ist jedoch zu beachten, dass ich einige Leistungen zu einem 2- bis 3-fachen Satz berechne. Die Gründe hierfür sind unten näher erläutert. Es kann sein, dass Ihre Versicherung nur den einfachen Satz akzeptiert und Sie die restlichen Kosten selbst tragen müssen.

 

Kosten für die Behandlungen ab 01.01.2025

Kosten für ein erstes ausführliches Gespräch (ca. 90 Minuten) inklusive anschließender Erstellung eines Therapieplans 120 €. Folgetermine mit Beratung kosten 25 € pro angefangener 15 Minuten = 100 €/Stunde. Labor- und Arzneimittelkosten sind nicht inbegriffen.

Student*innen und Rentner*innen zahlen reduziert 100 € für die Erstanamnese inklusive anschließender Erstellung eines Therapieplans, Folgetermine kosten 20 € pro angefangener 15 Minuten = 80 €/Stunde. Labor- und Arzneimittelkosten sind nicht inbegriffen.

E-Mails sowie Telefonate oder Videotermine werden anteilig nach ihrer Dauer in Rechnung gestellt.

 

Ein paar wichtige Informationen zum Verständnis des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker):

Diese Aufstellung stammt aus dem Jahr 1985(!) und private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen wünschen auch im Jahr 2025 eine Abrechnung nach den dort aufgelisteten Ziffern. Das würde bedeuten, dass wir Heilpraktiker zu Honoraren wie vor über vierzig Jahren arbeiten. Sie werden verstehen, dass das nicht funktionieren kann. 

Die Stärke der Heilpraktikerpraxen liegt in der eingehenden Beratung. Hierfür nehmen uns viel Zeit, und diese Zeit sollte angemessen honoriert werden – zu einem Satz, der dem aktuellen wirtschaftlichen Stand entspricht. Um das berechnete Honorar dennoch nach GebüH darstellen zu können, arbeite ich -wie die meisten Heilpraktiker in Deutschland- mit einem Steigerungsfaktor. Das bedeutet in der Praxis, dass die vorgegebenen Sätze mit einem Faktor multipliziert werden, um auf einen angemessenen Stundensatz zu kommen. Die Versicherungen akzeptieren dies meist nicht, sie zahlen ihren Versicherten nur den einfachen Satz der berechneten Leistungen. Dieser Umstand ist nicht schön, aus Gründen der Fairness möchte ich Ihnen diese Informationen jedoch nicht vorenthalten.

Wir Heilpraktiker können -so wie Angehörige anderer Berufsstände auch- heutzutage nicht zu Preisen arbeiten, die 1985 möglicherweise angemessen waren. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür.

 

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